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Kontakt & AGB


Mein originärer Arbeitsbereich ist Norddeutschland mit Abdeckung über die Mitte Deutschlands hinaus. Wenn erforderlich, bin ich in Abstimmung in den angrenzenden Regionen europas aktiv ("DACH-Bereich"). 

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AGB


Geschäftsbedingungen - Rahmenvereinbarung | Stand 2024

1. Sofern nicht abweichend Lautendes vereinbart wurde, gelten folgende AGB als verbindlich getroffene Rahmenvereinbarung zwischen dem Inhaber dieser Seite (Leistungserbringer, Arne Koss) und dem Auftraggeber. Es gilt deutsches Recht mit dem jeweiligen Wohnort des Leistungserbringers als Erfüllungsort.


2. Bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen entstehen grundsätzlich Dienstleistungsverträge. Die Inanspruchnahme der Leistungen, bzw. die Nutzung des Angebotes der vorliegenden Seite lösen -entsprechend auch ohne Schriftformerfordernis- einen Vertragsschluss aus. Dies gilt für Beratungsleistungen jeglicher Form aber auch für mittelbar und/oder unmittelnbar genutzte Ressourcen des Seitenbetreibers, wie die Inanspruchnahme angemieteter Räumlichkeiten, Mietgegenständen und Betriebs- und Arbeitsmittel, Lager- oder Parkplätzen.


3. Beide Parteien vereinbaren Verschwiegenheit bzgl. ihrer Geschäftsvereinbarung hinsichtlich der fachlichen Beauftragung, soweit es das Gesetz fordert und bekräftigen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Der Leistungserbringer ist der ehrbaren Erfüllung seiner Aufgabe insoweit verpflichtet, dass die Kooperation der beteiligten Parteien von Integrität geprägt ist und dem Ziel, Maßnahmen zu unterlassen, die den Interessen der jeweils anderen Partei zuwider laufen. Für entstandenen Schaden haftet die verursachende Partei im Rahmen des deutschen Rechts.


4. Der Auftraggeber erkennt die uneingeschränkten Urheberrechte aller durch den Leistungserbringer erstellten Werke an und bestätigt, diese ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und weder gewerblich zu nutzen, noch in irgendeiner Art & Weise zu vervielfältigen. Einer Untersagung der Nutzung der durch den Leistungserbringer erbrachten Werke wird unverzüglich Folge geleistet. Ggf. entstandene Schäden -gleich, welcher Art- trägt alleinig der Auftraggeber. 

Nicht befolgte Nutzungsuntersagung löst einen Schadenersatzpflicht gegenüber dem Leistungserbringer i. H. v. einem Mindesttagessatz "je geschlossenem Leistungswerk" je Tag aus. Die Ansprüche aus Punkt 8 / Zahlungsverzug bleiben unberührt.

Der Leistungserbringer hat zu jeder Zeit nach billigem Ermessen das Recht, auch nachträgliche Lizenzgebühren zu verlangen, sofern sich herausgestellt hat, dass die Leistungen nicht bestimmungsgemäß genutzt wurden (z.B. erweiterter Nutzungsrahmen, Fremdgebrauch, Gebrauch in nicht voll vergüteten Zeiträumen, gewerblich-wirtschaftlicher Vertrieb, Weitergabe etc.). 


5. Als Leistungshonorar gilt ein nicht zu unterschreitender Tagesmindestsatz von 1450,00 EUR, bzw. Halbtagssatz i. H. v. 845,00 EUR als vereinbart. Stundenhonorar mind. 155,00 EUR, Warte- und Fahrzeiten werden zum Remote-Honorar i. H. v. mind. 110,00 EUR berechnet, Sonntage mit 150% Aufschlag, Feiertage mit 200%, erforderliche, gesetzliche Feiertage mit 350%. Berechnung erfolgt als Industriestunde auf 0,25 gerundet. Gutachterleistungen sind mit mindestens 180,00 EUR je Stunde vereinbart. Zusätzlich findet mind. eine Büro-Pauschale mit 40,00 EUR Berechnung. Die Stundenberechnungen gelten per Beaufschlagungen, bzw. im Rahmen von Langzeitbeauftragungen. Grundsätzlich werden Tages- oder Halbtagssätze berechnet. Wegegelder werden je gefahrenen Kilometer mit 1,00 EUR berechnet, Verwendung von Fotos in jeder Form mit 2,00 EUR pro Abbildung, Blattwerk mit 0,30 EUR je Seite. Sonstige Spesen nach Aufwand. Im Auftrag des Auftraggebers durch den Leistungserbringer verauslagte Kosten, stellt dieser die Kosten mit einer Handlingsfee von 30% dem Auftraggeber in Rechnung.

Im Falle von Vermittlungstätigkeiten werden diese im Erfolgsfall mit pauschal 25% des monatlichen, resp. gesamten Projektvolumens berechnet und monatlich vorab fällig oder als Boluszahlung für die gesamt angenommene Projektdauer - ausgehend vom Gesamthonorarvolumen. Im Fall expliziter Vermittlungstätigkeit (Beauftragung durch Kontaktaufnahme, s. u.) ist im Fall der Erfolglosigkeit ein Tätigkeitshonorar in Höhe von 10% fällig - Bezug, Zuordnung und Zahlung wie zuvor.

Ohne schriftlich ausgeführte Konkretisierung werden genutzte Räumlichkeiten und Flächen gem. Pkt. 2 dabei pauschal mit 10,00 EUR je m² / je Tag mit der tagesfolgenden Verdopplung der Vortagssumme berechnet, Produkte mit 5,00 EUR pauschal und technisch betriebene Geräte mit 10,00 EUR pauschal zu den entsprechend der Flächenberechnung beschriebenen Verfahrensweise berechnet.

Alle Vergütungsansprüche entstehen mit dem Zeitpunkt der Beauftragung gem. Pkt. 2, spätestens mit Aufnahme der ersten, auftragsbezogenen Handlung (Recherche, Unterlagenerstellung, Anfahrt etc.). Als Nachweis -aber nicht zwingend erforderlich, um zum Vertragsschluss zu gelangen- wird die Namensnennung des Seitenbetreibers in der Dokumentation oder Konversation als vertragsauslösendes Moment durch die Beteiligten vereinbart. Die geschäftliche Korrespondenz über entsprechende Accounts (info@sikono.de oder post@sikono.de) ist zur Bestätigung ausreichend aber ebenfalls nicht zwingend erforderlich. Die Preise verstehen sich als Nettopreis zzgl. geltender MwSt..


6. Vergütungen aller Art sind rückstandslos im Voraus zu begleichen. Ist dies nicht möglich, besteht ein sofortiges Zahlungsziel mit automatisch eintretendem Verzug auch ohne gesonderten Hinweis, hilfsweise dem gemäß frühestmöglichen Zeitpunkt.

Jede Leistungsvereinbarung kann bis 4 Wochen vor Termin zur Leistungserbringung, resp. 4 Wochen vor dem Beginn der Leistungserbringung durch den Auftraggeber kostenfrei storniert werden. Ab dem 28. Tag vor Beginn der Leistungserbringung, resp. des Termins zur Leistungserbringung werden 100% der vereinbarten Summe in Rechnung gestellt und sofort fällig. Zwischen-/Abschlagsrechnungen sind beaufschlagungspflichtig. Erfolgt eine "stille" Beauftragung durch bloße Inanspruchnahme des Seitenbetreibers -hierzu zählt auch die Inanspruchnahme ohne fachlichen Kontext- wird diese gemäß vorstehender Berechnungsgrundlage vergütungspflichtig.


7. Ein Anspruch auf Rückvergütung geleisteter Gelder -gleich, aus welchem Grund- ist ausdrücklich ausgeschlossen.


8. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, seine Leistung unmittelbar bis zum rückstandslosen Zahlungseingang zu verweigern.

Im Fall eintretender Zahlungsverzögerungen werden folgend erhöhte Vergütungssätze fällig. Je Erinnerung/Mahnung werden zudem gesetzlich festgelegte 40,00 EUR zzgl. 40,00 EUR Büropauschale je Vorgang in Rechnung gestellt. Vereinbarter Verzug tritt ab dem ersten per Rechnung geleisteten Arbeitstag gem. gesetzlicher Berechnungsgrundlage ein, der späteste Verzug gem. Gesetz nach 30 Tagen auch ohne Mahnung.

Zahlungsverzögerungen haben zur Folge, dass ggf. eingeräumtes Nutzungsrecht erbrachter Leistungen (z.B. Expertisen) für gegenstandslos erklärt wird und neues Nutzungsrecht käuflich erworben werden muss. In diesem Fall wird je erarbeiteter DIN-A4-Seite ein Mindestentgelt von einem Tagessatz netto je monatlicher Nutzung fällig. Im Fall rückwirkender Berechnung erfolgt die Berechnungshöhe nach dem vereinbarten Tagessatz je Nutzungstag ohne Tages- oder Halbtagessatz-Vergütung je ausgearbeitetem Werk (Experise). Die Veranlassung der Rechnungslegung erfolgt nach billigem Ermessen entspr. vorgenanntem Rahmen. Im Fall nicht gegenständlicher oder urheberrechtlicher, sondern fiktiver Werte wird die Nutzungssumme über den mutmaßlichen Gewinn (p. à.) oder zu vereitelnden Schaden (Worst-case-Szenario) ermittelt. Im Fall des entgangenen Gewinns wird die Nutzungssumme mit 3% des Jahresnettogewinns veranschlagt, im potenziellen Schadensfall mit 1,5% der Gesamtschadenssumme.

Die vorgenannten Berechnungen erfolgen nach billigem Ermessen.


9. Leistungszeit: Vorgenannte Leistungsberechnung gilt grundsätzlich für die arbeitstägliche (Montag - Freitag) Erfüllung zwischen 9.00 und 18.00 Uhr. Leistungen außerhalb dieser Zeit finden nur in Ausnahmefällen zu vorgenannten Beaufschlagungsparametern des Honorars statt. Nachtarbeit nur in Einzelfällen mit Individualverprovisionierung (mind. 100 % Aufschlag), Bereitschaftsleistungen (z.B. für Teams, Kurzexpertisen etc.) werden nach billigem Ermessen vergütet, betragen jedoch max. die für Tages- und Halbtagssätze fälligen Honorarhöhen. Bei wiederkehrenden Bereitschaftserfordernissen können Bereitschaftszeiten nachträglich fällig gestellt werden. 


10. Der vorzeitige Abbruch eines Auftrages aus wichtigem Grund (Bsp. Zumutbarkeit, unzureichende Zuarbeit durch den Auftraggeber oder Zahlungsverzug) ist dem Leistungserbringer vorbehalten. Bei Abbruch des Auftraggebers -gleich aus welchem Grund- erfolgt Anspruch des Leistungserbringers auf ein Monatshonorar, sich berechnend aus den durchschnittlichen Vergütungsansprüchen der zurückliegenden 3 Monate, bzw. bei kürzerem Auftrag aus den vereinbarten Auftragsvolumina im monatlichen Schnitt.


11. Keine der durch den Leistungserbringer erbrachten Dienste haben einen Anspruch auf Vollständigkeit oder begründen einen Anspruch auf gesetzessichere oder rechtverbindliche Handlungsanweisungen. Haftungsansprüche aus mit dem Vertrag mutmaßlich in Zusammenhang zu bringenden Schäden -mittelbar oder unmittelbar- sind ausgeschlossen.


12. Als zu erbringende Leistung gelten die beauftragten Inhalte des Dienstleistungsvertrags mit oder ohne Schriftform. Leistungserbring durch einen fachlich gleichwertig einzustufenden Personalersatz hat der Auftraggeber zu tolerieren, wenn dieser den gleichen Verpflichtungen unterliegt, wie der Seitenbetreiber. Eine an Stelle der vereinbarten Leistung tretende Ersatzleistung durch den Leistungserbringer ist ausnahmslos mit dessen Zustimmung zugestanden. Gleichzusetzen sind Leistungen -im Sinne der Inanspruchnahme-, die den Seitenbetreiber insoweit einbinden, als dass ihm der originäre Erwerb nicht mehr möglich ist.

Für Leistungsausfall, der seiner Ursache nach nicht in den vorsätzlich schädigenden Verantwortungsbereich des Leistungserbringers fällt, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.


13. Wettbewerbsklauseln werden nicht vereinbart. Im Falle, dass der Auftraggeber eine derartige Klausel begehrt, wird für die Dauer des Wettbewerbsausschluss diejenige Summe pro beginnendem Monat fällig, die einem vereinbarten Monatshonorar bei angenommener Vollzeitbeschäftigung entspricht.


14. Aus dem Vertrag resultierende Rechtsansprüche sind binnen eines Jahres geltend zu machen; darüber hinaus gelten diese als verjährt.


15. Bei aus dem Vertrag resultierenden Streitigkeiten vereinbaren beide Vertragsparteien, eine Mediation der gerichtlichen Schlichtung vorzuziehen. Der Seitenbetreiber erklärt sich jedoch nicht bereit, sich einer Schlichtung zu unterwerfen und/oder an einem vorgegebenen Meditationsverfahren teilzunehmen.


16. Weitere Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform.


17. Sollten Teile dieser Rahmen-AGB unwirksam sein, so bleiben die Übrigen hiervon unberührt.

Kontakt

Arne Koss, Coach, BASF Explosion, Sicherheitskonzepte, SiGeKo, SiFA, Arbeitsschutz 4.0, Führungskräfte, Arbeitssicherheit, Betriebssicherheit Industrie Bau Klinik, Gefahrenabwehr, Notfallmanagement, HSE-Akademie, Rettungsmanagement, Sicherheitsbeauftragte, EHS, SICHERMACHER, Baustellensicherheit, Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, BBS, Vorträge, Gutachten, Gefährdungsbeurteilungen, Pflichtenübertragung, Weisungsbefugnis

c/o Arne Koss


Im Werkhof / Schaufelder Stre. 11

30167 Hannover


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Nehmen Sie über eine der vorgenannten Möglichkeiten gerne Kontakt zu mir auf. 

Reguäre Bürozeiten für Gespräche -gleich, ob Vis-à-vis oder telefonisch, gibt es nicht.

Da mein regelmäßiger Aktionsradius auch im Ruhrgebiet gegeben ist, können wir uns gerne bei Ihnen oder anderweitig treffen.