INTERIM-MANAGER / COACH & TRAINER
…und natürlich für Sie – denn Sie sind die Person, die gerade stehen muss, wenn ein Zwischenfall im Betrieb Rettungswagen, Versicherung und vielleicht die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft. Natürlich benötigen Betriebe i.d.R. keine gesonderte Taskforce – Notfallmanagement muss allerdings bestehen. Ich biete Ihnen umsetzbar und auf Maß zugeschnitten folgende Aspekte für den Fall der Fälle an…
Die wenigsten Unternehmer wissen, dass die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das StGB (Strafgesetzbuch), das SGB III (3. Sozialgesetzbuch), das GmbH- und auch Arbeitsschutzgesetz sowie die Vorschrift 1 der DGUV ihnen selbst die Verantwortung über Maßnahmen in besonderen Gefahrenlagen abverlangen - und das sind nur Beispiele. Welche Hintergründe es für Sie gibt, ein innerbetriebliches Notfallkonzept umzusetzen, wie das dann aussehen könnte und dessen Umsetzung zu trainieren - daran wirke ich gerne und effektiv mit.
Auch eine Abstimmung zwischen interantional ausgerichteten Konzernen und deutschem Recht stellt keine Hürde da. Abstimmungen mit den örtlichen Behörden können Sie genauso selbstverständlich voraussetzen, wie die Abstimmung mit der zuständigen Versicherung / dem VdS.
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen:
Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Unternehmer und andere Auftraggeber in der Materie HSE - oder der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz nicht mehr zurecht finden. Heutzutage normal - schließlich ist der "Arbeitsschutz" zu einem Management herangewachsen, der alle Bereiche eines Unternehmens angeht - und nicht selten sogar auf private Haftungsobliegenheiten zurückgreift.
Sich damit auszukennen, ist meine Expertise. Um Ihnen eine Orientierung zu geben, schaue ich gerne bei Ihnen einen oder zwei Tage im Unternehmen vorbei. Wir definieren zusammen einen Festpreis, der sich i.d.R. an der Entfernung und meinenm zeitlichen Aufwand orientiert - ohne weitere vertragliche Bindung oder Verpflichtungen - beiderseits, selbstverständlich.
Nach der fachlichen Inaugenscheinnahme erhalten Sie eine Übersicht der im Unternehmen zu leistenden Punkte als Positionsbeschreibung - gerne auch mit geschätztem zeitaufwand und der Empfehlung der personellen Qualifikation der ausführenden Kräfte. Kommt es dann zu einer weiteren Beauftragung zwischen Ihnen und mir, wird die Inaugenscheinnahme verrechnet.
Es könnten z.B. folgende Apsekte berücksichtigt werden (Bsp.):
Manchmal ist es auch nur erforderlich, eine Übersicht über den Status des Arbeitsschutzes zu haben und auf jemanden für Begehungen zurück greifen zu können.
Wenn Sie sich melden, ist es einfacher, als Sie denken:
Oder via Telefon: 0173 2320419 (bitte nur mit erkennbarer Ruf-Nr.)
INTERIM- MANAGER HSE
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